10 interessante Punkte zum Elternbeirat



Der Elternbeirat

Wie wird man Elternbeirat?

Wenn man zu dem Kreis der wählbaren Eltern gehört (siehe "Wer darf Elternbeirat werden?") ist es notwendig am Wahlabend persönlich anwesend zu sein, um sich für die Wahl zur Verfügung zu stellen.

 

Es gibt die Möglichkeit sich an dem Abend selbst vorzuschlagen oder man kann auch durch andere Anwesende vorgeschlagen werden. Gewählt wird in einer geheimen schriftlichen Wahl. Die Gewählten werden zu stimmberechtigten- oder Ersatzmitgliedern des neuen SEB.  Die Wahl gilt für zwei Jahre. 

Hat der Elternbeirat Entscheidungsbefugnisse?

Ja, sogar eine ganze Reihe. Beispielhaft sind einige Maßnahmen genannt, die der Zustimmung des SEB bedürfen:

 

1.   Abweichungen von der Stundentafel, soweit sie in das Ermessen der einzelnen Schule gestellt sind, um fachliche oder pädagogische Schwerpunkte zu setzen,
2.   Aufstellung von Grundsätzen eines besonderen unterrichtlichen Angebots,
3.   Aufstellung von Grundsätzen über den Umfang und die Verteilung von Hausaufgaben.


Wer?

Wer darf Elternbeirat werden?

Zur Wahl stellen dürfen sich alle sorgeberechtigten Eltern oder die mit der Erziehung und Pflege minderjähriger Schüler Beauftragten, die ein Kind oder Kinder am Schlossgymnasium haben, von denen das Jüngste zum Zeitpunkt der Wahl noch nicht 18 Jahre alt ist.   

 

Wer wählt den Elternbeirat?

Jede/r Klasse/Kurs hat beim Klassenelternabend Vertreter*innen für den Wahlabend gewählt. Diese wählen dann die Mitglieder des Elternbeirates.

Wann?

Wann und wie oft trifft sich der Elternbeirat im Jahr?

Der SEB trifft sich etwa 6 - 8 mal im Jahr. Die Treffen erfolgen jeweils rotierend an einer der Wochentage Montag bis Donnerstag um 20 Uhr.

 

Wann muss der Elternbeirat gehört werden?

Er ist bei allen für die Schule wesentlichen Maßnahmen anzuhören, z.B. bei:

1. Veränderungen des Schulgebäudes, 
2. der Einführung neuer Lern- und Arbeitsmittel, 
3. der Festlegung der beweglichen Ferientage,
4. der Einrichtung von freiwilligen Unterrichtsveranstaltungen (z.B. Arbeitsgemeinschaften).

Was?

Was macht der Elternbeirat?
Er vertritt die Interessen der Elternschaft des Schlossgymnasiums gegenüber der Schule, der Schulaufsicht und der Öffentlichkeit. Er soll die Erziehungs- und Unterrichtsarbeit der Schule fördern und mitgestalten.  

 

Was darf der Elternbeirat?
Das Schulgesetz sieht drei Formen der Mitwirkung des SEB vor:
1. Anhören (Stellungnahme des SEB)
2. Benehmen (Austausch von Argumenten; Entscheidung durch die Schulleitung)
3. Zustimmung (gemeinsame Entscheidung von SEB und Schulleitung)



  • Die gute Zusammenarbeit mit allen Mitgliedern der Schulgemeinschaft - Lehrer, Eltern Schüler, Hausmeisterteam, Sekretariat, Förderverein, Schülervertretung, Bibliotheksteam usw.
  • Miteinander reden, nicht übereinander.
  • Nicht meckern („So ein doofer Lehrer!“) , sondern machen! (Ursachen überlegen, sachlich bleiben, immer auch versuchen, die Position des Gegenübers zu verstehen.)
  • Meinem Kind an der Schule kann es nur gut gehen, wenn es allen drumherum auch gut geht! (Soweit das möglich ist.)
  • Wenn ich also dafür sorge, dass die Klasse/ die Schulgemeinschaft gut miteinander auskommt, kommt das auch meinem Kind zu gute.
  • Unsachliche Beiträge von anderen nicht zu persönlich nehmen, vielleicht hatte der andere ja gerade einen schlechten Tag. :-)

Warum soll ich Elternbeirat werden? - Ein Plädoyer

Weil es Spaß macht!

 

Natürlich ist das nicht der einzige Grund, aber niemand sollte sich durch ein Ehrenamt quälen!
Viele von uns sind seit Jahren dabei, weil es toll ist, sich gemeinsam für eine wichtige Sache  - unsere Kinder! -  einzusetzenDabei knüpft man Kontakte zu vielen interessanten, engagierten und netten Menschen, die einem sonst vielleicht entgehen würden.
Unsere Schule profitiert von einem aktiven Elternbeirat, aber jedes einzelne SEB-Mitglied profitiert davon ebenso: 
  • Die Schule ist ein Ort, an dem unsere Kinder einen Großteil ihres Alltags verbringen. Diesen Lebensraum lernen wir durch unsere Tätigkeit mit und für die Schule besser kennen. Dadurch verstehen wir auch unsere Kinder besser, da wir mehr Einblick in die Welt bekommen, welche sie tagsüber prägt.
  • Zahlreiche schulische Zusammenhänge werden durch die Arbeit im SEB viel besser verständlich, man erkennt, warum manches sehr gut läuft, anderes nicht, und ob und was man dagegen tun kann, kurzum: „Man kennt sich besser aus!“  Das führt zu einer merklichen Entkrampfung des Alltags mit Schulkindern.
  • Kinder profitieren von einer Schule, in der es rund läuft. Je mehr wir Eltern uns dafür einsetzen, desto besser!
Weitere Gründe: 
  • Weil Ehrenamt vor Burnout schützt!
  • Weil in der Regel, alles, was wir für die Familie oder im Beruf leisten, vom Umfeld als selbstverständlich angesehen wird. Beim Ehrenamt bekommen wir auf einmal ein Dankeschön zu hören! (… Oder wie oft bedanken sich Ihre Kinder, Partner oder Chef bei Ihnen für das, was Sie täglich leisten?) 😊
Weil Ehrenamt
  • unserer Schule gut tut.
  • unserer Gesellschaft gut tut. 
  • unserem Land gut tut.
         😊
Das Plädoyer kommt von unserer Schulelternsprecherin Ina Schäfer, die das Amt seit sechs Jahren ausübt.